Fundbüro

Die Bekanntmachung von Fundgegenständen erfolgt für sechs Wochen durch Aushang im amtlichen Schaukasten am Rathaus.

Aktuelle Fundgegenstände

Meldefrist*

  Fundverzeichnis-Nr.:

Gesundheitskarte 04.09.2024 07/2024
Geldschein 04.08.2024 02/2024
Smartphone (Huawei) 01.08.2024 01/2024

Bitte beachten Sie, dass Fundgegenstände hier nur für sechs Wochen (ab Fundabgabe) ersichtlich sind. Falls Sie schon länger etwas vermissen, können Sie sich gerne telefonisch bei uns erkundigen.
 

Schlüssel:
Gefundene Schlüssel werden nicht öffentlich bekanntgemacht. Sollten Sie einen Schlüssel oder Schlüsselbund verloren haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

* Meldefrist:
Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Fundgegenstand vom Eigentümer abgeholt werden. Danach geht das Eigentum an den Finder bzw. die Gemeinde über.

 

Hund, Katze, Wellensittich, Kaninchen...
Bei Fundtieren wenden Sie sich bitte direkt an den Tierschutzverein.


Kontaktdaten:
Tierheim Schongau                         Öffnungszeiten:
Wielenbachstr. 15                           Montag, Dienstag, Feiertage         geschlossen
86956 Schongau                             Mittwoch bis Sonntag                   14:00 - 17:00 Uhr
Tel.: 08861 9854
Fax: 08861 2595717
eMail: info(at)tierheim-weilheimschongau.de
www.tierheim-weilheimschongau.de

Ob Geldbörse, Hörgerät, Fahrrad, Smartphone, Schmuck, Geld, Dokumente... wer einen Gegenstand findet, hat dies unverzüglich beim zuständigen Fundbüro (i. d. R. die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Gemeindegebiet der Gegenstand gefunden wurde) oder bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen (Fundanzeige).

Wer in Hohenpeißenberg einen Gegenstand findet, kann diesen bei uns im Fundbüro abgeben und eine Fundanzeige stellen.
Sollten Sie den Fundgegenstand bei einer Polizeidienststelle abgegeben haben, wäre eine kurze Information (telefonisch, eMail) an uns hilfreich.

Wenn sich der Empfangsberechtigte (Eigentümer oder Besitzer) des Fundgegenstandes nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Fundanzeige meldet, erwerben Sie als Finder das Eigentum an dem Fundgegenstand. Auf dieses Recht (Eigentumserwerb) kann der Finder bestehen oder verzichten. Hierzu geben Sie eine Erklärung bei uns ab, wenn Sie die Fundanzeige stellen. 
Hat sich innerhalb der sechsmonatigen Frist kein Empfangsberechtigter gemeldet, erhalten Sie als Finder eine Aufforderung von uns, den Fundgegenstand innerhalb einer angemessenen Frist bei uns abzuholen. Wird der Fundgegenstand innerhalb dieser Frist nicht abgeholt, geht das Eigentum auf die Gemeinde Hohenpeißenberg über.

Haben Sie im Gemeindegebiet Hohenpeißenberg etwas verloren? Möglicherweise ist Ihr verlorengegangener (oder gestohlener) Gegenstand bei uns im Fundbüro abgegeben worden. Erkundigen Sie sich am besten telefonisch bei uns im Fundbüro. Auf Wunsch notieren wir uns Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie benachrichtigen können, sollte der vermisste Gegenstand abgegeben werden.

Oft dauert es nach dem Verlust bis zu 14 Tage, bis der Fundgegenstand bei uns im Fundbüro eintrifft und registriert ist. Das hängt auch damit zusammen, dass Fundgegenstände oft bei einer Polizeidienststelle oder bei einem unzuständigen Fundbüro abgegeben werden.

Sofern ein Fundgegenstand Hinweise auf den Eigentümer rückschließen lässt, wird dieser von uns angeschrieben.

Der Fundgegenstand kann vom Empfangsberechtigten (Eigentümer, Besitzer) gegen Vorlage eines Ausweisdokuments und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.

Wir weisen darauf hin, dass das Eigentum von Fundgegenständen nach Ablauf von 6 Monaten nach der Fundanzeige (Meldefrist) auf den Finder oder die Gemeinde Hohenpeißenberg übergeht.

Wer einen Gegenstand findet, hat ein Recht auf Finderlohn und kann diesen beim Empfangsberechtigten (Eigentümer, Besitzer) geltend machen.
Der Finderlohn beträgt bei Fundgegenständen
- mit einem Wert bis 500,- EUR 5 % des Wertes,
- mit einem Wert über 500,- EUR 3 % des Mehrwerts ab 500,- EUR

Hatten Sie als Finder Aufwendungen die durch die Verwahrung oder Erhaltung des Fundgegenstandes oder durch die Ermittlung des Empfangsberechtigten entstanden sind, so können Sie diese vom Empfangsberechtigten (Eigentümer, Besitzer) geltend machen.

Fundbüro Hohenpeißenberg

Blumenstr. 2
82383 Hohenpeißenberg