Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Lutz, Helmut

Meldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Rentenangelegenheiten, Fundbüro

Herr Lutz ist von Montag bis Donnerstag im Rathaus erreichbar.

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Igl, Barbara

Meldeamt, Passamt, Ordnungsamt, Fremdenverkehrsamt

Alle Leistungen