Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Büttner, Diana

Standesamt, Friedhofsverwaltung

Frau Büttner steht Ihnen montags bis freitags jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

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