Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

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Lutz, Helmut

Meldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Rentenangelegenheiten, Fundbüro

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