Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Lutz, Helmut

Meldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Rentenangelegenheiten, Fundbüro

Herr Lutz ist von Montag bis Donnerstag im Rathaus erreichbar.

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