Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Büttner, Diana

Standesamt, Friedhofsverwaltung

Frau Büttner steht Ihnen montags bis freitags jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Alle Leistungen