Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Büttner, Diana

Standesamt, Friedhofsverwaltung

Frau Büttner steht Ihnen montags bis freitags jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

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