Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Lutz, Helmut

Meldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Rentenangelegenheiten, Fundbüro

Herr Lutz ist von Montag bis Donnerstag im Rathaus erreichbar.

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