Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Stand: 02.12.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Rauch, Martina
Kämmerei, Straßenverkehrswesen
- 08805 9210-22
- 08805 9210-21
- E-Mail senden
- Zimmer 6, 1. OG