Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten
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Stand: 01.10.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Fischer, Stefan
Bauamt
- 08805 9210-18
- 08805 9210-21
- E-Mail senden
- Zimmer 6, 1. OG
Herr Fischer steht Ihnen montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstag- und Mittwochnachmittag zur Verfügung.