Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Fischer, Stefan

Bauamt

Herr Fischer steht Ihnen montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstag- und Mittwochnachmittag zur Verfügung.

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