Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Kosten
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Stand: 01.10.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Habersetzer, Marcus
Beauftragter für den Datenschutz, Kasse, Steueramt
- 08805 9210-11
- 08805 9210-29
- E-Mail senden
- Zimmer 1, EG