Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Lutz, Helmut

Meldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Rentenangelegenheiten, Fundbüro

Herr Lutz ist von Montag bis Donnerstag im Rathaus erreichbar.

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Igl, Barbara

Meldeamt, Passamt, Ordnungsamt, Fremdenverkehrsamt

Alle Leistungen