Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
Bei Fragen rechtlicher Art kann Ihnen die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weiterhelfen.
Anregungen und Antworten fachlicher Art erhalten Sie vom örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Fischer, Stefan
Bauamt
- 08805 9210-18
- 08805 9210-29
- E-Mail senden
- Zimmer 6, 1. OG
Herr Fischer steht Ihnen montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstag- und Mittwochnachmittag zur Verfügung.