Geschichte der Gemeinde

Die Geschichte des Ortes ist untrennbar verbunden mit derjenigen des gleichnamigen Berges.

Eine bald ein halbes Jahrtausend bestehende Gnadenstätte, eine mehr als 200 Jahre existierende meteorologische Beobachtungsstation und ein über Jahrhunderte betriebener Bergbau verleihen unserem Ort das besondere Signum als ein Hort des Glaubens, der Wissenschaft und der Montangeschichte.

In früher Zeit war unser Hoher Peißenberg noch eine bewaldete und unbebaute Höhe. Das erste Zeichen, welches auf eine Anwesenheit von Menschen schließen ließ, war der Fund eines schön bearbeiteten Steinbeiles aus dem 3. Jahrtausend vor Christus. Doch bereits den Römern soll der Hohe Peißenberg als eine Art von Beobachtungsstation gedient haben. Die Überlieferung berichtet, daß sie am südöstlichen Anstieg des Berges eine Art feste Station, eine hohe Warte errichtet haben sollen und daß daher wahrscheinlich auch der Name des Bauernhofes Hohenwarter stammen könnte. Auch von einem Tempel und einem Turm auf dem Berg wird erzählt.

Damals fand man auch den Fuß des Berges schon bewohnt. Im 12. Jahrhundert verkaufte Weif VI. seine Güter am Lechrain auf Leibrente an Kaiser Friedrich Barbarossa. Damit war nun das hohenstaufische Kaiserhaus Herr in diesem Gebiet. Nachdem diese Erblinie ausgestorben war, ging der Hohe Peißenberg im Jahre 1268, samt der Herrschaft Peitingen (aus einer Urkunde von 1255 geht hervor, daß das Gebiet am Hohen Peißenberg damals zur Pfarrei Peiting gehörte), an Herzog Ludwig den Strengen von Bayern, aus dem Hause Wittelsbach, über.

Von Gefolgsleuten der Weifen, den Herren von Ravensburg, waren auch im 11. und 12. Jahrhundert am Hohen Peißenberg zwei Burgen errichtet worden, die dann im 13. Jahrhundert an die Grafen von Seefeld übergingen; 1388 waren dann diese Burgen zerstört worden und der Grundbesitz ging dann allmählich auf das bayerische Herzoghaus über. Im 13. und 14. Jahrhundert scheint die Bevölkerung schon entsprechend zugenommen zu haben, so daß der Wille nach einer eigenen Gebetsstätte laut wurde, da man allmählich den weiten Weg zur Kirche nach Peiting als zu beschwerlich empfand. So errichtete man denn zuerst am Fuß des Berges ein kleines Kirchlein aus Holz, dem dann im Jahre 1514 eine zentral auf dem Berg aus Steinen errichtete Kapelle folgte.

Im sagenumwobenen Jahre 1580 entdeckte dann ein Bauernbüblein namens Christoph Lenker die Kohle. Seitdem hatte dann der Kohlebergbau mehr und mehr das Leben der Menschen am Hohen Peißenberg bestimmt, besonders als am 8. Mai 1837 auf dem Brandachfeld der Hauptstollen angeschlagen und damit der staatliche Bergbau am Hohen Peißenberg eröffnet wurde. Erst 1970/71 war diese Ära für immer zu Ende.

Der Anfang des 19. Jahrhunderts war schließlich auch die Zeit des Entstehens einer eigenständigen Gemeinde Hohenpeißenberg.

Wegbereiter dazu waren eigentlich die napoleonischen Kriege bzw. die Koalitionskriege. Und wenngleich sie mit ihrer Hauptlast vor allem Schongau und Peiting trafen (durch Einquartierungen, Plünderungen, Brandschatzungen und Brandschatzungsgelder), so war auch Hohenpeißenberg nicht ungeschoren davongekommen. Dies geht aus Regierungsakten von 1810 hervor, die sich mit der Entlassung (Hohenpeißenbergs) aus dem gemeinschaftlichen Verbande mit der Dorfgemeinde Peitingen befassen. Seit der Neubildung der Landgerichte 1802 bis 1804, wobei der Landgerichtsbezirk Schongau entstand, wird Hohenpeißenberg zwar als eigene Gemeinde genannt; aber in allen Konkurrenz- und Verpflegungssachen unterstand es der Gemeinde Peiting. Das bedeutete, daß man auch bei Kriegslasten und Quartiersachen der Nachbargemeinde zugeteilt war. Bei der gerechten Aufteilung dieser Kosten aber sah sich Hohenpeißenberg benachteiligt. Deshalb stellten die Gemeindeobmänner am 31. März 1810 den Antrag, in dem sie baten, aus dem Ortsverband mit der Gemeinde Peiting entlassen zu werden und eine eigene Konkurrenz Rechnung und Natural Verpflegung zu bekommen. Unterzeichnet war das Bittschreiben von Thomas Geiger, Obmann, und Xaver Müller. Die Peitinger Gemeinde widersetzte sich in einer Gegendarstellung diesem Antrag; auch das Landgericht Schongau hielt eine Trennung für nicht richtig. So wurde das Gesuch vom Kgl. Baier. General Commißariat des Illerkreises (Kempten) abgelehnt, mit der Begründung: Hohenpeißenberg sei zu entlegen für eine Naturaleinquartierung© by www.hohenpeissenberg.de und deshalb müsse es seinen Beitrag in Geld entrichten. Außerdem hätten sonst die Familien in Zukunft Mannschaften zur Verpflegung in ihren Häusern. Der Fortschritt, den dieser Vorstoß der Gemeinde gebracht hat, war, daß fürderhin das kgl. Landgericht die Konkurrenzen, die in Geld oder Natura zu leisten waren, nach dem Hoffuß berechnen und verteilen sollte und nicht mehr die Gemeinde Peiting. Die ersten gemeindlichen Aufzeichnungen wurden ab dem Jahre 1822 geführt, allerdings nur kurz und über Dinge, die heute ohne Belang sind. Ein weiteres Buch, Die Vicktualien, die Feuerbeschau und Bestraffung betreffent in der Gemeinde Hohenpeißenberg,nennt erstmals einen Vorsteher der Gemeinde. Es war damals der Bauer Ignatz Auhorn, von Buchschorn. Ihm oblagen die Verwaltungsangelegenheiten in der Gemeinde. Diese nun immer mehr zunehmende Selbstverwaltung der Gemeinden beruhte auf dem organischen Edikt über die Bildung der Gemeinden von 1808 und dem Gemeindeedikt vom 17. Mai 1818. Über die Stationen 1808 und 1818 war der Gedanke der Selbstverwaltung immer bedeutender geworden. Weitere wichtige Schritte in dieser Richtung stellten das revidierte Gemeindeedikt vom l. Juli 1834 und die Gemeindeordnung (für rechtsrheinische Gemeinden) vom 28. April 1869 dar, in deren ersten Artikel es heißt: Die Gemeinden sind öffentliche Körperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung nach Maßgabe der Gesetze. Aufgrund dieser Gemeindeordnung kam es zur Ministerialentschließung Nr. 25863 vom 18. Juli 1869, in der die Kammer des Innern die Bildung der Bürgermeistereien verfügte und, wenn nötig, gegen den Willen der Gemeinden durchsetzen wollte.

Die ersten gemeindlichen Aufzeichnungen wurden ab dem Jahre 1822 geführt, allerdings nur kurz und über Dinge, die heute ohne Belang sind. Ein weiteres Buch, Die Vicktualien, die Feuerbeschau und Bestraffung betreffent in der Gemeinde Hohenpeißenberg,nennt erstmals einen Vorsteher der Gemeinde. Es war damals der Bauer Ignatz Auhorn, von Buchschorn. Ihm oblagen die Verwaltungsangelegenheiten in der Gemeinde. Diese nun immer mehr zunehmende Selbstverwaltung der Gemeinden beruhte auf dem organischen Edikt über die Bildung der Gemeinden von 1808 und dem Gemeindeedikt vom 17. Mai 1818. Über die Stationen 1808 und 1818 war der Gedanke der Selbstverwaltung immer bedeutender geworden. Weitere wichtige Schritte in dieser Richtung stellten das revidierte Gemeindeedikt vom l. Juli 1834 und die Gemeindeordnung (für rechtsrheinische Gemeinden) vom 28. April 1869 dar, in deren ersten Artikel es heißt: Die Gemeinden sind öffentliche Körperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung nach Maßgabe der Gesetze. Aufgrund dieser Gemeindeordnung kam es zur Ministerialentschließung Nr. 25863 vom 18. Juli 1869, in der die Kammer des Innern die Bildung der Bürgermeistereien verfügte und, wenn nötig, gegen den Willen der Gemeinden durchsetzen wollte. Diese Einrichtung sollte auch den Geschäftsverkehr der einzelnen Dienststellen und die Handhabung der Polizeigewalt erleichtern. Zur Errichtung der Bürgermeistereien ergingen an die einzelnen Bezirksämter genaue Direktiven.

Die wichtigsten lauteten dem Sinne nach:

  •  Mehrere Landgemeinden ein und derselben Distriktsgemeinde können zusammengenommen werden.
  •  Der Name wird in der Regel der der stärksten Einwohnergemeinde sein.
  •  Lokale und terrainmäßige Hindernisse sind zu berücksichtigen.
  •  Es sind sofort Pläne der Bezirksämter über die Einteilung der Gemeinden zu entwerfen.
  •  Es sollen persönliche Vorbesprechungen mit den einzelnen Gemeinden abgehalten werden.
  •  Die Beschlußfassung der Gemeinden ist sofort niederzuschreiben und von den Verwaltungen zu unterzeichnen. Ablehnende Beschlüsse sind zu begründen.

Die Einteilungspläne mußten bis spätestens 20. September des Jahres beim Innenministerium eingereicht sein. Zu diesem Zeitpunkt zählte Hohenpeißenberg 461 Einwohner. Diese vom Ministerium herausgegebenen Bestimmungen hätten für Hohenpeißenberg normalerweise den Zusammenschluß mit einer anderen Gemeinde bedeutet. Da es aber den Gemeinden des Nachbardistrikts viel näher liegt als denen des eigenen, wurde die Bildung einer eigenen Bürgermeisterei notwendig. Mit einem Schreiben vom 22. Oktober 1869 wurde das Bezirksamt beauftragt, die Wahl des Bürgermeisters zu veranlassen. Ihr Ergebnis machte Johann Schleich zum ersten Bürgermeister von Hohenpeißenberg.

Ein erster wichtiger Beschluß, den er zusammen mit dem Gemeindeausschuß faßte, ist aus dem Gemeindeausschußprotokoll (GAP) vom 11. Juni 1871 zu ersehen. Es war dies die Einführung der Gemeinde-Umlage, die von jedem Steuerpflichtigen erhoben werden sollte. Die Einhebung besorgte der Bürgermeister damals noch selbst. 1876, also sechs Jahre nach seinem Amtsantritt, kam auch das Standesamt in die Obhut der Gemeindeverwaltung. Ein bedeutendes Ereignis im Leben der Gemeinde hätte der Beschluß des Gemeindeausschusses vom 27. April 1879 werden können. Aus Anlaß der Zuteilung des Distrikts Schongau zum. Landgericht Kempten und den damit verbundenen Verkehrsschwierigkeiten zu diesem Ort war beschlossen worden, Antrag auf Entlassung aus dem Distriktsverbande Schongau zu stellen. Dieses Ansinnen ließ man jedoch, durch eine Entscheidung vom 22. Mai gleichen Jahres, mit Rücksicht auf die beteiligten Behörden auf sich beruhen. Wer zu dieser Zeit in Hohenpeißenberg wohnhaft war, mußte eine Heimatgebühr bezahlen. Bis 1873 war das so geregelt, daß Einheimische vier Gulden (Minderbemittelte) und acht Gulden (Besserbemittelte) entrichteten, Auswärtige dementsprechend sechs und zwölf Gulden. Nun wurde die Gebühr nach den direkten Steuern erhoben, die der jeweilige zu zahlen hatte. Die Staffelung sah deshalb wie folgt aus:

  •  Bis 5 Gulden Steuern
  •  6 Gulden Heimatgebühr
  •  5-15 Gulden Steuern
  •  9 Gulden Heimatgebühr
  •  über 15 Gulden Steuern
  •  2 Gulden Heimatgebühr

Nachdem nun die äußeren Rahmenbedingungen geschaffen worden waren, konnte die Gemeinde Hohenpeißenberg, gestärkt durch das wirtschaftliche Rückgrat des Bergbaus, in das schicksalsschwere 20. Jahrhundert eintreten.

Zwei Weltkriege, zwei Geldentwertungen und die Zeit der Diktatur des Nationalsozialismus waren zu überstehen, ehe auch die Gemeinde Hohenpeißenberg, trotz der so
schwerwiegenden Beendigung des Bergbaubetriebes, zu einer kontinuierlichen, stets aufwärts weisenden Entwicklung finden konnte.

Wesentlich dazu bei trugen auch bereits die Eröffnung der Bahnlinie nach Schongau im Jahre 1917 und der Bau einer Straße auf den Berg an dessen Südseite in den Jahren 1933/35. Allmählich entstanden auch hierorts die den Erfordernissen der Zeit entsprechenden Einrichtungen wie 1961 eine neue Pfarrkirche, 1969 eine neue Volksschule und in den Jahren 1974 und 1993 zwei Kindergärten. Die Modernisierung der Wasserversorgung, der Straßenbau und die Erschließung von Baugebieten schritten voran, und nicht zuletzt konnte 1981 ein gelungen umgebautes Rathaus eingeweiht werden. Und auch auf dem Berg steht die Forschung im Observatorium nicht still. Hier stellt gerade die Beobachtung des Ozons immer wieder neue Anforderungen an die Meteorologen, wozu auch ein geplanter Erweiterungsbau die entsprechenden Arbeitsbedingungen schaffen wird.

Schließlich und endlich ist aber nicht etwa der 1978 eingeweihte, 158 m hohe Fernsehturm zum neuen Wahrzeichen der Gemeinde Hohenpeißenberg geworden, sondern dies bleibt weiterhin auch die ehrwürdige Gnadenstätte auf dem Berg, mit ihrer künstlerisch so wertvollen Ausstattung.