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Diskutieren Sie mit:

Auf dieser neuen Plattform möchte die Gemeinde allen Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Interessenten die Möglichkeit geben bei wichtigen öffentlichen Themen uns ihre Wünsche, Anregungen und Fragen mitzuteilen und somit bei Entscheidungsfindungen konstruktiv mitzuwirken.

 

Wir freuen uns auf eine rege Anteilnahme!

 

Aktuelles Thema:

Auf Anregung der letzten Bürgerversammlung möchten wir Ihnen im Forum die Möglichkeit geben Anfragen und Meinungen zur zukünftigen Nutzung des "Schächengeländes" zu äußern.

 

Thomas Dorsch (1.Bürgermeister) steht ihnen für Ihre Anfragen zur Verfügung

 

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WICHTIGE INFORMATION DAZU:

Um in dem Forum neue Beiträge schreiben, oder auf bestehende Themen antworten zu können ist eine Registrierung und Anmeldung nötig!

Willkommen auf unserer Internetseite !

 

Im schönen Pfaffenwinkel, am Fuße des Hohen Peißenberges,

wegen seinem berühmten Panoramarundblick auch der "Bayerische Rigi" genannt, liegt der staatlich anerkannte Erholungsort. Die herrliche Lage mit ihrem grandiosen Alpenpanorama, sowie die waldreiche Umgebung mit guter Luft tragen zu Ihrer Erholung bei. Sonnenreiche, nebelfreie Föhntage bescheren Ihnen „Goldene Herbsttage“. Hohenpeißenberg, einer der sonnenreichsten Orte Deutschlands.

AKTUELL - Bekanntmachung

Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage in Hohenpeißenberg

 

Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 08.10.2008 unterliegt zukünftig die gesamte Lieferung von Wasser an den Endkunden dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dies betrifft sowohl Reparatur- und Wartungsleistungen, Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge als auch das Legen eines Neuanschlusses.

 

Für die Vergangenheit kann ab dem 12.08.2000 zu viel bezahlte Umsatzsteuer berichtigt werden: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückzahlung besteht nicht. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.09.2009 beschlossen, dass die Gemeinde Hohenpeißenberg auf Antrag hin die seit 12.08.2000 zuviel bezahlte Umsatzsteuer bei der Wasserversorgung rückerstattet, wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen.

 

Der Antrag auf Rückerstattung ist bis zum 30.06.2010 bei der Gemeinde Hohenpeißenberg zu stellen.

 

Der Antrag ist im Rathaus erhältlich oder nachfolgend per Download:

PDF-FormatAntrag auf Rückerstattung von Umsatzsteuer

 

Eine Rückerstattung ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

 

Anfragen an: Gemeinde Hohenpeißenberg - Blumenstraße 2 - 82383 Hohenpeißenberg

 

Ansprechpartner: Herr Schäffler - Telefon: 08805/ 92 10-18 - Fax: 08805/ 92 10-21

Mail: Schicken Sie hier Ihre Anfragen

 


AKTUELL - Bekanntmachung

Informationsbroschüre zur Ortsumgehung Hohenpeißenberg

 

Flyer Umgehungsstrasse

PDF-FormatInformationsbroschüre zum Download

 

 

AKTUELL - Bekanntmachung

Bedarfserhebung als Voraussetzung für Einheimischenmodell

 

Als erste Voraussetzung für eine mögliche Baulandausweisung im Rahmen eines Einheimischenmodells hat der Gemeinderat beschlossen, eine Bedarfsermittlung durchzuführen.

Durch das Auflegen einer Liste sollen Einheimische die Möglichkeit erhalten, ihr grundsätzliches Interesse an einem Bauplatz unverbindlich zu bekunden.
Aussagen über ein bestimmtes Gebiet oder den Kaufpreis können in dieser Phase selbstverständlich noch nicht getroffen werden.

 

Anfragen an: Gemeinde Hohenpeißenberg - Blumenstraße 2 - 82383 Hohenpeißenberg

 

Ansprechpartner: Herr Schäffler - Telefon: 08805/ 92 10-18 - Fax: 08805/ 92 10-21

Mail: Schicken Sie hier Ihre Anfragen

Besucher:

Wir wünschen Ihnen viel Spaß auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Hohenpeißenberg.

Für Fragen und Anregungen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung unter folgendem Link: - Kontakt & Service -