Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte

Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.

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Fischer, Stefan

Bauamt

Herr Fischer steht Ihnen montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstag- und Mittwochnachmittag zur Verfügung.

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