Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Die Kleineinleiterabgabe (Abwasserabgabe) ist für häusliches Schmutzwasser bis 8 m3/d von der Gemeinde zu bezahlen, wenn das Schmutzwasser ohne Behandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage in ein Gewässer eingeleitet oder der Klärschlamm nicht ordnungsgemäß beseitigt wird. Die Abgabe kann auf den Verursacher abgewälzt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Pecher, Daniela

Bauamt

Frau Pecher steht Ihnen montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Mittwochnachmittag zur Verfügung.

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