Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Die Kleineinleiterabgabe (Abwasserabgabe) ist für häusliches Schmutzwasser bis 8 m3/d von der Gemeinde zu bezahlen, wenn das Schmutzwasser ohne Behandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage in ein Gewässer eingeleitet oder der Klärschlamm nicht ordnungsgemäß beseitigt wird. Die Abgabe kann auf den Verursacher abgewälzt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Killinger, Manuela

Sekretariat, Vorzimmer 1. Bürgermeister

Frau Killinger steht Ihnen montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

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