Ehename; Erklärung

Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Büttner, Diana

Standesamt, Friedhofsverwaltung

Frau Büttner steht Ihnen montags bis freitags jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

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