Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Fischer, Stefan

Bauamt

Herr Fischer steht Ihnen montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstag- und Mittwochnachmittag zur Verfügung.

Alle Leistungen