Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung

Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Lutz, Helmut

Meldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Rentenangelegenheiten, Fundbüro

Herr Lutz ist von Montag bis Donnerstag im Rathaus erreichbar.

Alle Leistungen