Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 05.11.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Pecher, Daniela
Bauamt
- 08805 9210-24
- 08805 9210-29
- E-Mail senden
- Zimmer 7, 1. OG
Frau Pecher steht Ihnen montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Mittwochnachmittag zur Verfügung.