Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Pecher, Daniela

Bauamt

Frau Pecher steht Ihnen montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Mittwochnachmittag zur Verfügung.

Alle Leistungen