Plakate; Öffentliche Anschläge

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

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Schuster, Gudrun

Geschäftsleiterin, Personal, Mittagsbetreuung

Frau Schuster steht Ihnen Montag bis Donnerstag zur Verfügung.

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